Unfallversicherung
Täglich
passieren in Deutschland rund 20.000 Unfälle, bei denen die Beteiligten so
schwer verletzt werden, dass sie berufsunfähig sind. Die Kosten können den
Betroffenen in diesem Fall in den finanziellen Ruin treiben, da oft rollstuhlgerechte
Umbauten des Eigenheims nötig sind.
Die
Unfallversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen das finanzielle Risiko
ab, welches somit entstehen kann.
In
Deutschland gibt es zwei Arten der Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung
haftet nur für Unfälle, die während der Arbeitszeit entstanden sind.
Hausfrauen, Selbstständige und Berufstätige, die sich auch über die Arbeitszeit
hinaus gegen die finanziellen Folgen
eines Unfalles versichern möchten, haben die Möglichkeit eine private
Unfallversicherung abzuschließen.
Jedoch
bieten nur wenige private Unfallversicherungen einen ausreichenden Schutz. Bei
vielen sind die Leistungen zu niedrig angesetzt, bei anderen Versicherungen
wiederum gelten rigide Bedingungen, so dass der Versicherungsnehmer im
schlimmsten Fall kein Geld von der Versicherung bekommt.
Grundsätzlich
raten Experten dazu, Unfallversicherungen mit einer Versicherungssumme von mindestens
100.000 € abzuschließen.
Des
Weiteren sollten Sie bei Abschluss der Unfallversicherung besonders auf das
Kleingedruckte achten, wenn zum Beispiel von zeitlichen oder örtlichen
Begrenzungen die Rede ist, sollten sie vorsichtig sein. Es ist sinnvoll einen
weltweit gültigen Vertrag abzuschließen, der sich nicht nur auf Freizeitunfälle
beschränkt, sondern auch Arbeitsunfälle absichert. Teilweise werden Unfallversicherungen mit
Zusatzoptionen angeboten. So bieten einige Versicherungen eine verbesserte
Gliedertaxe an (die Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades). Außerdem
kann eine Progression bei höheren Invaliditätsgraden vereinbart werden. Der
Vorteil der Progression liegt darin, dass bei einem höheren Invaliditätsgrad
eine höhere Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Bei
Unfällen z.B. durch Kriege, epileptische Störungen oder Bewusstseinstörungen
muss die Versicherung die entstandenen Schäden allerdings nicht erstatten.